Auf Grund einer Strafverifizierung nach § 30 der ÖFB-Rechtspflegordnung eines Meisterschaftsspiels der 2. Liga ist der Klub
lt. § 9 Abs. 1 lit. b der ÖFB-Meisterschaftsregeln bei gleicher Punkteanzahl hinter einen punktegleichen Klub zu reihen.
Bei gleicher Punkteanzahl zweier oder mehrerer Klubs wird die Platzierung wie folgt ermittelt: