Ergebnisse der Klubkonferenzen und Hauptversammlung der Österreichischen Fußball-Bundesliga

18. June 2019 in ÖFBL

In den heutigen Klubkonferenzen der Tipico Bundesliga und HPYBET 2. Liga sowie der Hauptversammlung wurden folgende Entscheidungen getroffen:

Spielmodus Tipico Bundesliga

In der Tipico Bundesliga wurde ein erstes Fazit nach der ersten Saison im neuen Modus gezogen. In einer Gesamtbetrachtung wurden die Erwartungen in der ersten Saison in vielen Bereichen übertroffen. Insbesondere die gesteigerte Spannung sowie die höhere Anzahl an Spielen mit Entscheidungscharakter wurden positiv wahrgenommen. Auch die Zuschauerzahlen mit 9 von 12 Klubs im Plus haben sich positiv entwickelt.

Die Klubs kamen einstimmig überein, dass das Ligaformat während der kommenden Saison 2019/20 analog zum ursprünglichen Reformprozess gemeinsam mit den Stakeholdern in den Bereichen Sport/Wirtschaft/Zuschauer evaluiert wird. Auf Basis dieser Gespräche soll ein Fazit gezogen werden, das als Entscheidungsgrundlage für etwaige Adaptierungsmöglichkeiten dient.

Bewerbszuschuss HPYBET 2. Liga

Es wurde beschlossen, die Aufteilung des Bewerbszuschusses für Klubs der HPYBET 2. Liga anzupassen. Der Zuschuss wurde bereits im Februar von den Klubs der Tipico Bundesliga um 500.000 Euro auf insgesamt 2,8 Millionen Euro erhöht. Ziel ist es, mit diesen Förderungen die HPYBET 2. Liga und deren Klubs auf Basis der definierten Ziele einfach, transparent und nachvollziehbar zu fördern.

25 % der Summe werden als Sockelbetrag ausbezahlt, 35 % auf Basis des Österreicher-Topfes, 15 % auf Basis der erspielten Punkte sowie 25 % als Lizenzbonus für lizenzierte Klubs, die den Aufstieg in die Tipico Bundesliga nicht schaffen.

Der Lizenzbonus wird zukünftig nur mehr an jene Klubs ausgezahlt, die ihr jeweiliges Heimstadion (das bereits in der laufenden Saison als Heimstadion genutzt wird) in der Lizenzierung angeben. Der Erhalt des Lizenzbonus mit einem Ausweichstadion ist damit nur im Falle eines Um- oder Neubaus der eigenen Heimstätte möglich.

Anpassung der Trainer-Lizenz für RL-Aufsteiger

Aufsteiger aus der Regionalliga können zukünftig für ein Jahr einen Cheftrainer beschäftigen, der über die Trainerlizenz UEFA-A-neu verfügt. Dieser Trainer hat dann ein Jahr Zeit, in den UEFA-Pro-Kurs des ÖFB aufgenommen zu werden. Grundsätzlich müssen Trainer der HPYBET 2. Liga über die UEFA-Pro-Lizenz oder die UEFA-A-alt-Lizenz verfügen.

Auf- und Abstiegsregelung ab 2019/20

Künftig sind ausschließlich der sportlich Erst- und Zweitplatzierte der HPYBET 2. Liga in die Tipico Bundesliga direkt aufstiegsberechtigt. Haben der Erst- und Zweitplatzierte keine Lizenz für die höchste Spielklasse, findet eine Relegation zwischen dem besten lizenzierten Klub der HPYBET 2. Liga gegen den Letztplatzierten der Tipico Bundesliga statt. Befindet sich unter den ersten Acht der HYPBET 2. Liga kein Klub mit Lizenz, gibt es keine Relegation und verbleibt der Letztplatzierte der Tipico Bundesliga in der Liga.

Als Termin für diese etwaigen Relegationsspiele würden der Mi, 27.05.2020 (19 Uhr) bzw. der Sa, 30.05.2020 (17 Uhr) verwendet werden. Als Konsequenz daraus ergibt sich ein neuer Rahmenterminplan.

Der neue Rahmenterminplan zum Download

Weitere Bestimmungsänderungen

Unter anderem wurde die Ausgleichszahlung für Absteiger aus der Tipico Bundesliga von 250.000 auf 300.000 Euro erhöht und die Kälteregelung der UEFA (Spiele unter -15° C nur unter Zustimmung beider Klubs und des Schiedsrichters) in die Spielbetriebsrichtlinien übernommen.

Aufsichtsratsmandate

Durch den Abstieg des FC Wacker Innsbruck bzw. den Aufstieg des WSG Swarovski Wattens wurde über die Aufsichtsratsmandate der Klubvertreter Gerhard Stocker und Diana Langes-Swarovski abgestimmt. Diana Langes-Swarovski wurde von den Klubs als Vertreterin der Tipico Bundesliga in den Aufsichtsrat gewählt, Gerhard Stocker wurde von den Klubs der HPYBET 2. Liga als Vertreter der zweithöchsten Spielklasse gewählt. Der Aufsichtsrat der Österreichischen Fußball-Bundesliga bleibt somit personell unverändert. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird von den Mitgliedern des Aufsichtsrats selbst in der kommenden Sitzung ernannt.

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